Mitgliedschaft im Hospiz- und PalliativVerband Bremen

Wir unterscheiden zwischen ordentlichen, assoziierten und fördernden Mitgliedern. Während die ordentliche Mitgliedschaft Institutionen vorbehalten ist, können Personen, die die Hospizarbeit in Bremen aktiv unterstützen möchten, die assoziierte oder fördernde Mitgliedschaft erwerben.


Ordentliche Mitglieder können sein

  • alle im Bundesland Bremen tätigen ambulant arbeitenden eingetragenen Hospizvereine,
    die Rechtsträger ambulanter Hospizdienste, stationärer Hospize und Palliativeinrichtungen in Krankenhäusern sowie deren Fördervereine,
  • im Land Bremen in der Palliativversorgung tätige ambulante eingetragene Vereine.
  • Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist die Gemeinnützigkeit.
  • Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung.

Assoziierte Mitglieder können sein

  • natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften, die die Hospizarbeit in Bremen aktiv unterstützen möchten,
  • Hospizgruppen, die keine eingetragenen Vereine sind,
  • Hospizvereine und Hospizgruppen, die zwar nicht in Bremen tätig sind, aber Interesse an der Arbeit des Hospiz- und PalliativVerbandes Bremen haben.
  • Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung.

Fördernde Mitglieder können sein

  • natürliche und juristische Personen, die die Hospizarbeit und die palliative Versorgung in Bremen finanziell unterstützen möchten.
  • Ein förderndes Mitglied gilt als aufgenommen, sofern die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder nicht widerspricht.