Finanzierung der Versorgung Sterbenskranker

Stationäre Hospize

Die Finanzierung stationärer Hospize ist im Sozialgesetzbuch (SGB V, § 39a, Abs. 1) und in einer Rahmenvereinbarung festgelegt: 95% der Kosten werden von Krankenkassen, Pflegekassen und ggf. den Städten und Gemeinden getragen. Die Gäste (so werden hier die PatientInnen genannt) müssen sich nicht an den Kosten beteiligen.

Die Träger der Hospize müssen deshalb versuchen, die zur Kostendeckung fehlenden 5% selbst aufzubringen. Das geschieht durch Ehrenamtliche, die Tätigkeiten innerhalb des Hospizes übernehmen und durch das Einwerben von Spenden. Die Träger der stationären Hospize im Bremen sind die Zentrale für private Fürsorge (Hospiz:Brücke, Hospiz Sirius), die Johanniter (Hospiz Lilge-Simon-Stift) und die mission:lebenshaus gGmbH (Andreas-Hospiz).

Palliativstationen

Bei Palliativstationen handelt es sich um besondere Stationen innerhalb von Krankenhäusern. Der Aufenthalt auf einer Palliativstation wird daher wie andere krankenhausübliche Leistungen abgerechnet. Die Patient:innen beteiligen sich mit 10 EUR täglich an den Kosten.

Palliativmedizin und Palliativpflege sind zwei noch recht junge Zweige ihrer jeweiligen Stammdisziplinen. Daher bedarf es einer gemeinsamen Anstrengung, die Philosophie, Idee, Wissenschaft, Forschung, Lehre und Praxis der Palliativmedizin und Palliativpflege weiter zu entwickeln und zu fördern. Auch erfordert das Bemühen um Linderung von Leid oft ein Engagement, das durch Kassenleistungen nicht gedeckt ist. In Bremen nimmt daher der Förderverein Palliativstation am Klinikum links der Weser diese unterstützende Aufgabe wahr.

Ambulante Hospizarbeit

Die ambulante Hospizarbeit ist die älteste Form der Hospizarbeit in Bremen. Den ersten Hospizgruppen standen keine finanziellen Mittel zur Verfügung. Aber obwohl alle Hospizlerinnen und Hospizler ehrenamtlich arbeiten, so war (und ist) doch Geld nötig für Öffentlichkeitsarbeit, für eine Beratungsstelle, für das Telefon und natürlich für eine kontinuierliche Aus- und Weiterbildung der Hospizlerinnen und Hospizler.

Mit der Gründung von gemeinnützigen eingetragenen Vereinen begann die Institutionalisierung der Hospizbewegung. Erste finanzielle Mittel flossen in Form von Spenden und Mitgliedsbeiträgen. Die jährliche Förderung durch die Stadtgemeinde Bremen ermöglichte es, dass kleine Räume angemietet wurden, die Hospizlerinnen und Hospizler eine Supervision erhielten und ihnen wenigstens die Fahrtkosten zu ihren Einsatzorten erstattet werden konnten.

Der Erfolg der Öffentlichkeitsarbeit ließ nicht lange auf sich warten: Immer mehr Angehörige und Pflegende meldeten sich, fragten um Rat und um Begleitung. So ließen sich Beratung und Koordination irgendwann nicht mehr ehrenamtlich bewältigen. Die Hospizvereine in Bremen wählten unterschiedliche Möglichkeiten, wie sie diese Stellen finanzierten: Kooperation mit Trägern der Altenhilfe, mit kirchlichen Trägern und sie nutzten Programme zur Wiedereingliederung Arbeitsloser (ABM und BSHG-19).

Im Jahr 2002 trat eine Rahmenvereinbarung in Kraft, die Bedingungen festlegt, unter denen ambulante Hospizdienste Zuschüsse von Krankenkassen bekommen können. Die Rahmenvereinbarung basiert auf einer Ergänzung des Sozialgesetzbuchs (SGB V, § 39a, Abs. 1), die jede Krankenkasse verpflichtet, seit 2002 für ambulante Sterbebegleitung Mittel bereitzustellen. Die Bedingungen, die an die Zahlung dieser Zuschüsse geknüpft wurden, sorgten für eine zunehmende Professionalisierung der Hospizarbeit.